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   OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09   

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https://dejure.org/2010,21041
OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09 (https://dejure.org/2010,21041)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2010 - 25 U 3436/09 (https://dejure.org/2010,21041)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2010 - 25 U 3436/09 (https://dejure.org/2010,21041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für Mangelfolgeschäden in Abgrenzung zu Erfüllungssurrogaten nach Brandschaden einer installierten Mittelspannungsschaltanlage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Abgrenzung von Erfüllungsinteresse und Mangelfolgeschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3
    Abgrenzung von Erfüllungsinteresse und Mangelfolgeschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de

    AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3
    Abgrenzung von Erfüllungsinteresse und Mangelfolgeschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebshaftpflichtversicherung: Wann liegt ein versicherter Mangelfolgeschaden vor? (IBR 2010, 537)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VK 2010, 145
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 277/05

    Eintrittspflicht der Architektenhaftpflichtversicherung für die Beseitigung von

    Auszug aus OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09
    Entscheidend ist, ob der Geschädigte das unmittelbare Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht (BGH VersR 2009, 107 unter 2. b, c) und zwar wegen Mangelhaftigkeit der Sache oder der Arbeit selbst, nicht dagegen, wenn dadurch erst ein weiterer Schaden verursacht wird (OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1551, 1552).

    So sind bei einer fehlerhaften Architektenplanung die Kosten für die Beschädigung der Schäden am Bauwerk selbst vom Ausschluss für Erfüllungsleistungen und für die an ihre Stelle tretenden Ersatzleistungen nicht erfasst (BGH VersR 2009, 107 unter 2. c).

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09
    Es ist grundsätzlich auf die Behauptungen des Geschädigten abzustellen und nicht über den Haftpflichtanspruch zu entscheiden (BGH VersR 2001, 90 unter 2. a).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02

    Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09
    Die Maßnahme stellt eine Aufwendung zur Abwendung oder Minderung eines versicherten Sachschadens i.S.v. § 1 Nr. 1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen der Beklagten dar (vgl. BGH VersR 2005, 110 unter c).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83

    Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09
    Der Ausschluss nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen der Beklagten umfasst deshalb die wegen der ausgefallenen Nutzung zu erbringenden Ersatzleistungen (BGHZ 96, 29, 32, abgedruckt in VersR 1985, 1153).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04

    Haftpflichtversicherung: Zulässiger Feststellungsantrag im Deckungsprozess;

    Auszug aus OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09
    Ob der Anspruch des Geschädigten begründet ist oder nicht, darf im Versicherungsschutzprozess nicht geprüft werden (OLG Karlsruhe VersR 2005, 781 unter B 2.).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07

    Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für den Betrieb

    Auszug aus OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09
    Entscheidend ist, ob der Geschädigte das unmittelbare Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht (BGH VersR 2009, 107 unter 2. b, c) und zwar wegen Mangelhaftigkeit der Sache oder der Arbeit selbst, nicht dagegen, wenn dadurch erst ein weiterer Schaden verursacht wird (OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1551, 1552).
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Auszug aus OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09
    Wenn der übrige Betrieb in Mitleidenschaft gezogen wurde, so beziehen sich die darauf gestützten Ersatzansprüche nicht mehr unmittelbar auf solche Schäden, die an den vom Versicherungsnehmer hergestellten und gelieferten Sachen entstanden sind, sondern auf der Verletzung anderer Vermögensinteressen (BGHZ 23, 349, 353 unter 2. c).
  • LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Gewährung bedingungsgemäßen

    Der Beklagten hat das Gericht den Hinweis erteilt, dass wegen des im Haftpflichtprozess geltenden Trennungsprinzips über Grund und Höhe des Haftpflichtanspruches ausschließlich im Haftpflichtprozess zu entscheiden ist, während im Deckungsprozess der Versicherungsnehmer das Bestehen des Haftpflichtanspruchs nicht zu beweisen braucht; es reicht insoweit die Behauptung des Geschädigten aus (OLG Hamm VersR 2005, 1678, 1679; Lücke VK 2010, 145/146).
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